Allgemeine Geschäftsbedingungen

der LKW Fähre Karl Geuther Handels GmbH & Co. KG, Bremen für die Buchung von Fährüberfahrten

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AGB

LKW Fähre ist ein Markenname der Karl Geuther Handels GmbH & Co. KG, Bremen.
Unter dem Markennamen LKW Fähre vermittelt die Karl Geuther Handels GmbH & Co. KG die Beförderung von Fahrzeugen auf Seeschiffen.
Der Auftraggeber einer Vermittlungsleistung wird in den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als „Kunde“ bezeichnet.
LKW Fähre Karl Geuther Handels GmbH & Co. KG bezeichnet sich in den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als „Vermittler“.
Das den Seetransport durchführende Unternehmen wird in den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als „Reederei“ bezeichnet.

Der Vermittler arrangiert im Auftrag des Kunden den Transport eines Fahrzeuges auf einem Seeschiff der Reederei zu einem gewünschten Zeitpunkt von einem gewünschten Abfahrtshafen zu einem gewünschten Zielhafen.

Die vom Vermittler erbrachte Leistung ist ausschließlich die Empfehlung einer geeigneten Verbindung, die Fahrplan- und Preisauskunft, die Entgegenahme des Reservierungswunsches und Buchung bei der Reederei, die Übermittlung der Buchungsnummer an den Kunden zur Buchungsbestätigung und die Entgegenahme des Transportpreises zur Weiterleistung an die Reederei. Der Vermittler erbringt den Seetransport nicht selbst. Die Transportleistung wird von der Reederei in deren ausschließlicher und alleiniger Verantwortung erbracht. Zwischen dem Kunden und dem Vermittler ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen. Die Vereinbarung zum Seetransport ist zwischen dem Kunden und der Reederei getroffen. Für den Seetransport gelten die Allgemeinen Geschäfts- und/oder Beförderungsbedingungen der Reederei.

Der Vermittler ist von der Reederei zur Entgegenahme der Transportkosten einschließlich der anfallenden Gebühren und Nebenkosten ermächtigt. Der Kunde verliert den Anspruch auf die von der Reederei zu erbringende Transportleistung, wenn der Rechnungsbetrag nicht oder nicht vollständig beim Vermittler eingegangen ist.

Der Vermittler ist berechtigt, im Auftrag der Reederei Angaben vom Kunden einzuholen, die zur Reservierung des Stellplatzes auf der gewünschten Überfahrt und zur Berechnung des Transportpreises erforderlich und in Teilen gesetzlich verpflichtend sind. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß anzugeben. Der Vermittler ist verpflichtet, die Angaben ausschließlich zur Abwicklung des vermittelten Transportes zu verwenden und den Regelungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung zu entsprechen.

Dem Vermittler ist damit untersagt, die zur Abwicklung der Buchung erfragten Angaben an andere natürliche oder juristische Personen als an die den Seetransport durchführende Reederei zu geben. Der Vermittler darf jedoch Firmierung, Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer und eMail-Adresse des Kunden verwahren und benutzen, um den Kunden weiter informiert zu halten, sofern kein Widerspruch dazu erfolgt.

Der Vermittler haftet nicht für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Beschmutzung des oder aus dem Kundenfahrzeug und haftet nicht für die Einhaltung der gebuchten Abfahrts- und Ankunftszeiten oder für ein Ausweichen auf andere als die gebuchten Abfahrts-und Zielhäfen. Der Vermittler haftet für fehlerhafte Auskünfte oder Dokumentationen.

Der Vermittler ist berechtigt, vor oder nach dem Transport eine Nachzahlung zum bereits entrichteten Transportpreis zu verlangen, wenn sich die vom Kunden gemachten Angaben als nicht zutreffend erweisen oder die Überfahrt auf einer anderen Strecke oder zu einem anderen Zeitpunkt als vom Vermittler gebucht angetreten wird.

Gerichtsstand ist Bremen